Coronavirus: Verschärfung der Coronamassnahmen an Schulen ab 19.10.2020Ab Montag, 19. Oktober 2020 gilt für erwachsene Personen in den Schulhäusern sowie auf dem ganzen Schulareal eine generelle Maskenpflicht. Von dieser Bestimmung ausgenommen sind Unterrichts- und Betreuungssequenzen. Auch an Elterngesprächen, Elternabenden besteht Maskenpflicht. Ausnahmen:
Wir bitten Sie, Ihre eigene Maske mitzunehmen, falls Sie ein Schulareal betreten. Keine Maskentragpflicht gilt generell für Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe sollen aber in Situationen, in denen der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maske tragen. Die Lehrpersonen werden die Jugendlichen darauf aufmerksam machen.
Datum der Neuigkeit 16. Okt. 2020
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