Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist eine Dienstleistung der Schule Kloten und ist organisatorisch der Schulverwaltung unterstellt. An der Schule Kloten werden 280 Stellenprozente für Schulsozialarbeit eingesetzt. Dabei führt die Schule Kloten eine Präventionsstelle, die Projekte für alle Schuleinheiten entwickelt. Jede Schuleinheit verfügt über eine Fachperson in sozialer Arbeit, deren Pensum sich an der Anzahl zu betreuenden Schülerinnen und Schüler ausrichtet.
Leistungen - Als niederschwelliges Angebot leistet die Schulsozialarbeit den Schüler/-innen und den Eltern frühzeitige und situationsbezogene Beratungen bei persönlichen, schulischen und/oder familiären Schwierigkeiten.
- Den Lehrpersonen steht die Schulsozialarbeit zur Seite bei gruppen-, klassen- und schulhausspezifischen Problemstellungen.
- In Notsituationen und bei Krisen in der Bewältigung des Schulalltages bietet die Schulsozialarbeit rasche Hilfe an.
- Durch gezielte Präventionsarbeit leistet die Schulsozialarbeit unseren Beitrag zu einer guten Schulhauskultur und wirken dem Auftreten sozialer Schwierigkeiten gezielt entgegen.
- Die Schulsozialarbeit arbeitet eng mit Eltern, Lehrpersonen und anderen schulnahen Fachstellen zusammen.
Die Arbeitsschwerpunkte der Schulsozialarbeit in Kloten:
| Für Schüler/-innen |
| Konflikte mit Mitschüler/-innen und/oder Familie / Allgemeine Schulprobleme / Beratungen zur Sucht-, Drogen-, Liebesthematik / Vermittlung von Freizeitangeboten |
| Für Eltern |
| Unterstützung in Erziehungsfragen / Beratungen bei Problemen Ihres Kindes im Schulalltag oder Zuhause / Vermittlung zu weiteren Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe |
| Für Lehrpersonen |
| Unterstützung und Beratungen im Schulalltag, in Krisensituationen und bei der Elternarbeit / Interkulturelle Vernetzung |
| Gruppenarbeiten / Prävention |
Mögliche Themen wie: - Begegnungen gestalten / Zusammenleben
- Mobbing-, Gewalt- und Suchtproblematik
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| Vernetzung |
| Informationsaustausch und Zusammenarbeit mit schulnahen Fachstellen wie Jugendberatungen, dem Schulpsychologischen Dienst sowie den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten |
Die Schulsozialarbeiter/-innen unterstehen der Schweigepflicht und geben nur in Absprache mit den Betroffenen Informationen an Dritte weiter.
Ausgenommen davon sind Fälle von Eigen- und Fremdgefährdung.